Billstraße 41
20539 Hamburg
Tel.: 040 78952-132
Fax: 040 78952-116
Lageplan / Route
Die G.A.U.S bietet umfangreiche und fachliche Beratung in den Bereichen:
Wir helfen gerne auch bei Fragen bzgl. anderer Geschäftszweige.
Fachleute für jeden Bereich
Kompetente Ansprechpartner
Kostengünstige Betreuung
Regelmäßig geschultes Personal
Langjährige Erfahrung
Weites Dienstleistungsspektrum
Tochterunternehmen der KFZ-Innung Hamburg
Seit 1994 bieten wir unsere Dienstleistungen für verschiedene Geschäftszweige und Unternehmen an. Als Tochterunternehmen der Kfz-Innung Hamburg bieten wir kompetente Fachleute und Erfahrung in der praktischen Umsetzung im Betriebsablauf.
Unser Ziel ist es, den Kunden nicht von seinem Kerngeschäft abzuhalten, sondern ihn zu entlasten.
Das wichtigste sind Ihre Mitarbeiter. Ist ein Mitarbeiter in seiner Arbeitskraft eingeschränkt, kann dies zu Ausfällen und somit zu hohen Kosten führen.
Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner im Bereich der Arbeitssicherheit.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Betreuungsangebote, stellen die externen Fachkräfte für Ihr Unternehmen und erstellen Ihre betrieblichen Unterlagen zum Thema Arbeitsschutz.
Neben der Regelbetreuung stehen wir auch für einzelne Maßnahmen zur Verfügung. Wenn sich z.B. die Behörde oder die Berufs- genossenschaft angemeldet hat, bereiten wir Sie und Ihren Betrieb auf diesen Besuch vor.
In einer Betriebsbegehung werden die möglichen Schwachstellen ermittelt und konkrete Schutzmaßnahmen entwickelt. Diese setzen wir im Verlauf der Zusammenarbeit mit Ihnen durch unser Fachpersonal um.
Unsere Fachärzte beraten Unternehmer und Arbeitnehmer, wie mit einfachen Mitteln die Situation am Arbeitsplatz optimiert werden kann. Themen sind dabei z.B.
Unsere Arbeitsmediziner übernehmen auch die vorgeschriebenen G-Untersuchungen.
Das wichtigste Arbeitsmittel im Arbeitsschutz ist die Gefährdungs- beurteilung. Hier müssen sämtliche Tätigkeiten, die dabei möglichen Gefährdungen und Belastungen sowie schon vorhandenene und noch not- wendigen Schutzmaßnahmen ermittelt werden. Das ganze wird dokumentiert und regelmäßig aktualisiert.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir die Beurteilung mit Fachverstand und viel Erfahrung aus der Praxis der verschiedenen Branchen.
Zur Umsetzung der Gefahrgutverordnung müssen Sie diese vier Punkte beachten.
Der Betrieb muss dafür sorgen, dass
Wir beraten Ihr Unternehmen eingehend und fachkundig zur GGV (Gefahrgutverordnung).
Unsere spezialisierten Mitarbeiter stehen Ihnen persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wir unterstützen Sie in der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften.
Damit können Sie Ihre Verpflichtung zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten schnell und kostengünstig erfüllen.
Das Gefahrgutrecht beinhaltet viele vielschichtige Vorschriften, in welche wir Sie und Ihre Mitarbeiter verständlich unterweisen.
Wir sind darauf spezialisiert, Ihren Mitarbeitern zu verdeutlichen, wie die gesetzlichen Vorschriften in die betrieblichen Abläufe intregriert werden. Bei Problemen oder auftretenden Fragen stehen wir Ihnen kontinuierlich zur Seite.
Jeder Gefahrgutbeauftragte muss einen Jahresbericht schreiben. Wir schreiben diesen Bericht als Gefahrgutbeauftragter für Sie, damit Sie nicht in Ihrem täglichen Kerngeschäft aufgehalten werden. Dieser Bericht beinhaltet unter Anderem:
Beim Datenschutz geht es darum, personenbezogene Daten so zu sichern, dass kein Missbrauch stattfindet.
Da Datenskandale á la NSA in der heutigen Zeit immer häufiger auftreten, hat das Unternehmen gewissenhaft dafür zu sorgen, dass mit den vertraulichen Daten von Kunden und Mitarbeitern ordnungsgemäß umgegangen wird.
Fast jedes Unternehmen braucht einen Datenschutzbeauftragten, der das Unternehmen fachgerecht zur
berät und intern die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes überwacht.
Der Umgang mit den Kundendaten ist eine sensible Aufgabe.
Daher bieten wir Ihnen einen Datenschutzbeauftragten, der die mit der Verarbeitung beauftragten Mitarbeiter schult und auf den Umgang dieser Daten sensibilisiert.
Gerne beraten wir Sie noch einmal persönlich zu diesem Thema.
Der Datenschutzbeauftragte fungiert als kompetenter Ansprechpartner gegenüber Mitarbeitern, Kunden und staatlichen Aufsichtsorganen zum Thema Datenschutz. Er soll das Sprachrohr des Unternehmens für diesen Bereich sein und allen Interessierten Rede und Antwort geben.
Dies geschieht nur in Absprache mit der Unternehmensleitung und unter Berücksichtigung von Verschwiegen- heit und Firmeninteressen.
Die für unsere Kunden wichtigsten Qualitätsmanagementsysteme sind:
Regionale Kunden interessieren sich ebenfalls für:
Wir analysieren Ihre QM-relevanten Prozesse und erstellen für diese eine Prozessbeschreibung. Anhand dieser kann eine Verfahrensanweisung erarbeitet werden, welche die Abläufe in Ihrem Unternehmen verbessern und steigern soll.
Anhand von Kennzahlen bewerten wir mit Ihnen regelmäßig die Wirksamkeit Ihres QM-Systems. Damit unterstützen wir den konti- nuierlichen Verbesserungs- prozess (KVP).
Holen Sie sich einen Profi ins Haus und lassen Sie sich und Ihr Personal kompetent und umfassend zu diesem umfangreichen Thema schulen.
Die Schulung umfasst
In diesem Bereich arbeiten wir als Vermittler.
Wir unterstützen bei der Auswahl eines geeigneten Zertifizierungsunternehmens und bereiten die Unternehmen auf die Zertifizierungs-Audits vor.
Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne nach dem Audit bei der Umsetzung von notwenigen Maßnahmen.
So erreichen Sie uns:
Nehmen Sie Kontakt auf:
Dürfen wir uns vorstellen?
zu unserer Homepage:
Gesellschaft für Arbeitssicherheit- und Umweltmanagement Sachverständigenwesen mbH
Billstraße 41
20539 Hamburg
Tel.: 040 78952-132
Fax: 040 78952-116
Link: https://gaus-hh.de
E-Mail: info@gaus-hh.de
Offiz. Firmenbezeichnung
Gesellschaft für Arbeitssicherheit- und Umweltmanagement Sachverständigenwesen mbH
Verantwortl. u. Position
Geschäftsführerin: Martina Krassowski
USt-IdNr.
DE166891929
Weitere Informationen
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.